IFRS-Grundlagen
Konsolidierungspflicht (IFRS 10)
Regel |
Standard |
Anforderung |
|---|---|---|
Kontrollbasiertes Modell |
IFRS 10 |
Kontrolle erfordert drei Elemente: Macht über das Beteiligungsunternehmen, das Risiko variabler Erträge und die Fähigkeit, diese Macht zur Beeinflussung der Erträge auszuüben. Alle drei müssen vorhanden sein. |
Weltweiter Grundsatz |
IFRS 10.19 |
Alle Tochterunternehmen sind unabhängig von ihrem Standort oder ihrer Rechtsform zu konsolidieren. |
Ausnahme für Beteiligungsunternehmen |
IFRS 10.27 |
Beteiligungsunternehmen bewerten Tochterunternehmen zum Fair value mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung, anstatt sie zu konsolidieren. |
Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert (IFRS 3 / IAS 36)
Die Erwerbsmethode ist verbindlich – kein Pooling of Interests.
Alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens werden zum Erwerbszeitpunkt zum Fair value bewertet (PPA).
Geschäfts- oder Firmenwert = Übertragene Gegenleistung + Minderheitsanteile + Zuvor gehaltener Anteil − Fair value der identifizierbaren Nettovermögenswerte.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nach IFRS nicht durch Abschreibungen reduziert – jährlicher Impairment Test erforderlich (IAS 36).
Negativer Geschäfts- oder Firmenwert (Vorzugskauf) – wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (IFRS 3.34).
Latente Steuern auf alle temporären Differenzen aus dem PPA werden erfasst (IAS 12) – keine Ausnahme für Goodwill-bezogene Posten.
Hinweis: Richten Sie für IFRS-Unternehmen keinen automatischen Buchungssatz für die planmäßigen Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts ein. Der Impairment Test des Geschäfts- oder Firmenwerts gemäß IAS 36 ist der erforderliche Ansatz – grundlegend anders als nach HGB.
Bewertungsoptionen für Minderheitsanteile (IFRS 3)
Methode |
Beschreibung |
Auswirkungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert |
|---|---|---|
Vollwertmethode für den Geschäfts- oder Firmenwert |
Die Minderheitsbeteiligung wird zum Erwerbszeitpunkt zum Fair value bewertet. |
Höherer Geschäfts- oder Firmenwert – beinhaltet den Anteil der nicht beherrschenden Anteile am Geschäfts- oder Firmenwert. |
Teilweise Goodwill-Methode |
Die nicht beherrschenden Anteile werden zum anteiligen Wert der identifizierbaren Nettovermögenswerte bewertet. |
Geringerer Geschäfts- oder Firmenwert – nur der Anteil des übergeordneten Elements wird erfasst. |
Hinweis: Klären Sie mit Paul, welche Bewertungsmethode für NCI bei DACH-IFRS-Unternehmen angewendet wird.
Währungsumrechnung (IAS 21)
Konto-Typ |
Kurs |
Verweis auf IAS 21 |
|---|---|---|
Aktiva und Passiva |
END (Stichtagskurs) |
IAS 21.39(a) |
Erträge und Aufwendungen |
AVG (Durchschnittskurs) |
IAS 21.39(b) |
Eigenkapital (mit Ausnahme des Ergebnisvortrags aus der Geschäftstätigkeit) |
HISTAVG (historischer Kurs) – Kurs zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entstehung der jeweiligen Eigenkapitalkomponente. Nicht der Eröffnungskurs. |
IAS 21.39(c) |
FCTR (Währungsumrechnungsrücklage) |
CTR (Plug) – im sonstigen Ergebnis (OCI) ausgewiesen |
IAS 21.39(c), IAS 21.41 |
Hinweis: Nach IFRS wird die Umrechnungsdifferenz als FCTR im OCI ausgewiesen – und nicht wie nach HGB im Eigenkapital erfasst. Am Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs wird die kumulierte FCTR vom OCI in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (IAS 21.48).
Vorgeschriebene Abschlüsse (IAS 1 / IAS 7)
Statement |
Standard |
Status in Lineos |
|---|---|---|
Bilanz |
IAS 1 |
Abgedeckt |
Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung |
IAS 1 |
Behandelt – Darstellung des sonstigen Ergebnisses mit Paul abklären |
Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung |
IAS 1 |
Mit Paul abklären |
Konzernkapitalflussrechnung |
IAS 7 |
Mit Paul abklären |
Anhang zum Konzernabschluss |
IAS 1 |
Außerhalb des Systems – manuell |