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IFRS-Grundlagen

Konsolidierungspflicht (IFRS 10)

Regel

Standard

Anforderung

Kontrollbasiertes Modell

IFRS 10

Kontrolle erfordert drei Elemente: Macht über das Beteiligungsunternehmen, das Risiko variabler Erträge und die Fähigkeit, diese Macht zur Beeinflussung der Erträge auszuüben. Alle drei müssen vorhanden sein.

Weltweiter Grundsatz

IFRS 10.19

Alle Tochterunternehmen sind unabhängig von ihrem Standort oder ihrer Rechtsform zu konsolidieren.

Ausnahme für Beteiligungsunternehmen

IFRS 10.27

Beteiligungsunternehmen bewerten Tochterunternehmen zum Fair value mit Erfassung der Wertänderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung, anstatt sie zu konsolidieren.

Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert (IFRS 3 / IAS 36)

  • Die Erwerbsmethode ist verbindlich – kein Pooling of Interests.

  • Alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens werden zum Erwerbszeitpunkt zum Fair value bewertet (PPA).

  • Geschäfts- oder Firmenwert = Übertragene Gegenleistung + Minderheitsanteile + Zuvor gehaltener Anteil − Fair value der identifizierbaren Nettovermögenswerte.

  • Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nach IFRS nicht durch Abschreibungen reduziert – jährlicher Impairment Test erforderlich (IAS 36).

  • Negativer Geschäfts- oder Firmenwert (Vorzugskauf) – wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (IFRS 3.34).

  • Latente Steuern auf alle temporären Differenzen aus dem PPA werden erfasst (IAS 12) – keine Ausnahme für Goodwill-bezogene Posten.

Hinweis: Richten Sie für IFRS-Unternehmen keinen automatischen Buchungssatz für die planmäßigen Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts ein. Der Impairment Test des Geschäfts- oder Firmenwerts gemäß IAS 36 ist der erforderliche Ansatz – grundlegend anders als nach HGB.

Bewertungsoptionen für Minderheitsanteile (IFRS 3)

Methode

Beschreibung

Auswirkungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert

Vollwertmethode für den Geschäfts- oder Firmenwert

Die Minderheitsbeteiligung wird zum Erwerbszeitpunkt zum Fair value bewertet.

Höherer Geschäfts- oder Firmenwert – beinhaltet den Anteil der nicht beherrschenden Anteile am Geschäfts- oder Firmenwert.

Teilweise Goodwill-Methode

Die nicht beherrschenden Anteile werden zum anteiligen Wert der identifizierbaren Nettovermögenswerte bewertet.

Geringerer Geschäfts- oder Firmenwert – nur der Anteil des übergeordneten Elements wird erfasst.

Hinweis: Klären Sie mit Paul, welche Bewertungsmethode für NCI bei DACH-IFRS-Unternehmen angewendet wird.

Währungsumrechnung (IAS 21)

Konto-Typ

Kurs

Verweis auf IAS 21

Aktiva und Passiva

END (Stichtagskurs)

IAS 21.39(a)

Erträge und Aufwendungen

AVG (Durchschnittskurs)

IAS 21.39(b)

Eigenkapital (mit Ausnahme des Ergebnisvortrags aus der Geschäftstätigkeit)

HISTAVG (historischer Kurs) – Kurs zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entstehung der jeweiligen Eigenkapitalkomponente. Nicht der Eröffnungskurs.

IAS 21.39(c)

FCTR (Währungsumrechnungsrücklage)

CTR (Plug) – im sonstigen Ergebnis (OCI) ausgewiesen

IAS 21.39(c), IAS 21.41

Hinweis: Nach IFRS wird die Umrechnungsdifferenz als FCTR im OCI ausgewiesen – und nicht wie nach HGB im Eigenkapital erfasst. Am Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs wird die kumulierte FCTR vom OCI in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (IAS 21.48).

Vorgeschriebene Abschlüsse (IAS 1 / IAS 7)

Statement

Standard

Status in Lineos

Bilanz

IAS 1

Abgedeckt

Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung

IAS 1

Behandelt – Darstellung des sonstigen Ergebnisses mit Paul abklären

Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung

IAS 1

Mit Paul abklären

Konzernkapitalflussrechnung

IAS 7

Mit Paul abklären

Anhang zum Konzernabschluss

IAS 1

Außerhalb des Systems – manuell

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