Konsolidierungseinrichtung
Die Konsolidierungseinrichtung ist Phase 2 des Konsolidierungszyklus. Die folgenden vier Bereiche der Einrichtung bereiten die Konsolidierungsumgebung vor, bevor die Konzernkonsolidierung ausgeführt wird. Jeder Bereich folgt dem gleichen Muster: Eingabevorlage → Regelkonfiguration → Berichte.
Einrichtungsbereich |
Zweck |
|---|---|
Vortrag |
Übertragung der Schlussbestände der Vorperiode in die Anfangsbestände der aktuellen Periode. |
Account Mapping |
Umwandlung und Anpassung der Kontostrukturen der Quellen an die Zielstruktur des Berichtswesens des Konzerns. |
Währungsumrechnung |
Konvertieren Sie die Daten der Unternehmenseinheiten von den Landeswährungen in die Konzernwährung für das Berichtswesen. |
Beteiligungsstruktur |
Definieren Sie Unternehmensbeziehungen, Prozent der Beteiligung und Konsolidierungsmethoden. |
Vortrag
Die Vortragsregel überträgt die Schlussbestände aus der vorherigen Berichtsperiode ohne manuellen Eingriff in die Anfangsbestände der aktuellen Periode. Sie gilt ausschließlich für Bilanzkonten – Gewinn- und Verlustrechnungskonten werden zu Beginn jeder Periode auf Null zurückgesetzt.
Vortrag ausführen
Öffnen Sie das Konsolidierungsblatt. Klicken Sie in der Kopfzeile der Ebene 2 auf „Blattdetails“.
Wechseln Sie zur Registerkarte „Funktionen“ und suchen Sie die Regel „Vortrag“. Vergewissern Sie sich, dass sie aktiviert ist.
Klicken Sie auf das Wiedergabesymbol. Auswählen Sie die Zielelemente „Zeit“ und „Version“ aus.
Klicken Sie auf „Ausführen“.
Überprüfen Sie den Bericht über den Vortrag der Eröffnungsbestände – vergewissern Sie sich, dass die Anfangsbestände mit den Schlussbeständen der Vorperiode übereinstimmen, bevor Sie fortfahren.
Hinweis: Wenn die Übernahme/Der Vortrag der Eröffnungsbestände aktiviert ist, können Benutzer keine Daten direkt in das Flusselement F00 eingeben. Wenn F00 ausgewählt wird, werden Warnungen angezeigt – dies ist das erwartete Verhalten.
Standard-Geschäftsregeln für die Konsolidierung
Verhalten der Regel |
Beschreibung |
|---|---|
Quelle |
Schlussbestand der Vorperiode – der Wert des Flow-Elements zum Ende der letzten Periode. |
Ziel |
Anfangsbestand der aktuellen Periode – Flow-Element F00. |
Gültigkeitsbereich |
Gilt nur für Bilanzkonten. GuV-Konten werden automatisch ausgeschlossen. |
Zeitpunkt |
Wird einmal pro Periode ausgeführt, bevor die Erfassung der Unternehmensdaten beginnt. Die Vorperiode muss zuvor abgeschlossen und genehmigt sein. |
Voraussetzungen |
Eine abgeschlossene Vorperiode ist erforderlich. Wird der Vortrag gegen eine offene Vorperiode ausgeführt, werden unvollständige Schlussbestände übertragen. |
Regionale Abweichungen |
Eigenkapitalkonten werden mit ihrem eigenen festen historischen Kurs vorgetragen. Die korrekte RATETYPE-Zuordnung entnehmen Sie bitte Ihrer regionalen Dokumentation. |
Überprüfen Sie nach dem Ausführen des Vortrags:
Vortragsbericht – Die Anfangsbestände stimmen für alle Bilanzkonten mit den Schlussbeständen der Vorperiode überein.
Netto-Variation – Die Bilanzbewegungen sind rechnerisch korrekt (Anfangsbestand + Zugänge + Abgänge = Endbestand).
Account Mapping
Kontenzuordnungsregeln transformieren und passen Finanzdaten aus den Kontenplanstrukturen auf Unternehmensebene an die Struktur des Berichtswesens der Zielgruppe an und stellen so sicher, dass alle Unternehmen vor der Konsolidierung Daten in einem einheitlichen Format bereitstellen.
Erstellen einer Regel für die Kontenzuordnung
Öffnen Sie das Konsolidierungsblatt. Klicken Sie in der Kopfzeile der Ebene 2 auf „Blattdetails“.
Navigieren Sie zur Registerkarte „Aktionen“. Klicken Sie unter „Automatische Zuordnung“ auf „+ Kennzahlen hinzufügen“.
Auswählen Sie „Standardregel“ aus. Der Bereich „Regeldetails“ wird geöffnet.
Geben Sie einen eindeutigen Namen ein. Konfigurieren Sie die Eingabe – „Datensatz“, „Konto“ und „Flow“-Elemente.
Konfigurieren Sie die Ausgabe: Datensatz (entspricht der Quelle oder einem Einzelelement); Konto oder Fluss (entspricht der Quelle – jedoch nicht beides gleichzeitig).
Auswählen der anwendbaren Kennzahlen – in der Regel „Entity Input“.
Aktivieren Sie optional „Vorzeichen umkehren“ in der Ausgabe, um alle Ausgangswerte mit −1 zu multiplizieren.
Klicken Sie auf Speichern.
Hinweis: Standardregeln werden nach den erweiterten Regeln ausgeführt. Ordnen Sie die Standard-Regeln per Drag & Drop neu an – das System speichert die Reihenfolge automatisch.
Standard-Geschäftsregeln für die Konsolidierung
Parameter |
Beschreibung |
|---|---|
Name |
Muss innerhalb des Arbeitsblatts eindeutig sein. Verwenden Sie einen aussagekräftigen Namen, der den Zweck der Zuordnung angibt. |
Eingabe |
Quelldatensatz, Konto und Flow-Elemente. Bei der Auswahl mit Platzhaltern wird eine Regel auf einen Bereich von Konten angewendet. |
Ausgabedatensatz |
„Wie Quelle“ behält den Datensatz der Quelle bei. Ein einzelnes Blattelement konsolidiert alle Quellen in einem Zieldatensatz. |
Ausgabe-Konto / Fluss |
Stellen Sie entweder „Konto“ oder „Flow“ auf „Wie Quelle“ ein – nicht beides gleichzeitig. |
Anwendbare Kennzahlen |
Auswählen, auf welche Konsolidierungskennzahlen die Regel angewendet wird – in der Regel „Entity Input“. |
Vorzeichen in der Ausgabe umkehren |
Aktivieren Sie diese Option, wenn Quelle und Zielkonten entgegengesetzte Vorzeichen verwenden. |
Ausführungsreihenfolge |
Standardregeln werden nach den erweiterten Regeln ausgeführt. Steuern Sie die Reihenfolge per Drag & Drop. |
Überprüfen Sie nach dem Erstellen der Regeln Folgendes:
Report „Kontenzuordnung“ – alle Quellkonten sind korrekt zugeordnet.
Bericht „Nicht zugeordnete Konten“ – es gibt keine Quellen-Konten ohne definierte Zuordnung.
Währungsumrechnung
Währungsumrechnung: Die Regeln wandeln die Finanzdaten der Unternehmenseinheiten von den Landeswährungen in die Konzernwährung um. Die Umrechnungsformel lautet: Betrag × Kurs. Lineos wendet auf jedes Konto den richtigen Kurstyp an, basierend auf der Eigenschaft „RATETYPE“ in der Kontodimension.
Eingabe von Wechselkursen
Navigieren Sie zu App > [Funktionsbereich] > Kurse > Wechselkursmodell.
Geben Sie für jede Fremdwährung die Kurse für alle erforderlichen Kurstypen ein: AVG, END, HISTAVG und CTR.
Vergewissern Sie sich vor dem Speichern, dass die Kurse für die richtigen „Zeit“- und „Version“-Elemente eingegeben wurden.
Erstellen einer Regel für die Währungsumrechnung
Öffnen Sie das Konsolidierungsblatt. Klicken Sie auf „Blattdetails“ > Registerkarte „Aktionen“ > „Währungsumrechnung“ > „Hinzufügen“.
Konfigurieren Sie „Auf Entität anwenden“ (optional). Auswählen Sie den Umrechnungstyp (END, AVG, YTDAVG, HISTAVG, CTR, Einheiten oder Spot).
Legen Sie unter „Anwendbar auf“ die betroffenen Versions- und Gruppenelemente fest.
Konfigurieren Sie den Eingabe-Ablauf und die Ausgabe (Konto und Flusselemente, wo die Ergebnisse verbucht werden).
Klicken Sie auf Speichern.
Standard-Geschäftsregeln für die Konsolidierung
Kurscode |
Beschreibung |
Angewendet auf |
|---|---|---|
END |
Monatsend-/Stichtagskurs |
Bilanzkonten |
AVG |
Periodenkurs |
Gewinn- und Verlustkonten |
YTDAVG |
Durchschnittskurs seit Jahresbeginn |
Wo der Durchschnitt seit Jahresbeginn erforderlich ist |
HISTAVG |
Historischer Kurs – Kurs zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entstehung der jeweiligen Eigenkapitalkomponente. Nicht der Eröffnungskurs der laufenden Periode. |
Eigenkapitalkonten |
CTR |
Ausgleichsposten für Währungsumrechnungsrücklage |
Konto für Währungsumrechnungsrücklage |
Einheiten: |
Landeswährung ohne Umrechnung in Konzernwährung kopieren |
Nicht monetäre Posten |
Kassakurs |
Keine Umrechnung angewendet |
Transaktionsspezifische Umrechnungen |
Überprüfen Sie nach der Eingabe der Kurse und der Erstellung der Regeln Folgendes:
Bericht „Gewinn- und Verlustrechnung – Währungsumrechnung“ – die Umrechnung der Konten der Gewinn- und Verlustrechnung ist korrekt.
Report „Bilanz – Währungsumrechnung“ – die Umrechnung der Bilanzkonten ist korrekt.
Bericht „CTR-Währungsumrechnung“ – die Berechnung der Währungsumrechnungsrücklage ist korrekt.
Beteiligungsstruktur
Die Beteiligungsstruktur definiert die Beziehungen zwischen den Unternehmen, die Beteiligungsquoten und die Konsolidierungsmethoden, die alle Berechnungen der Konzernkonsolidierung bestimmen. Ohne eine korrekt definierte Beteiligungsstruktur kann das System keine Konsolidierung durchführen, keine Anteile anderer Gesellschafter berechnen und keine Konsolidierungskreiseliminierungen vornehmen.
Definition einer Beteiligungsstruktur
Navigieren Sie zu App > [Funktionsbereich] > Kurse > Modell „Beteiligungsstruktur“.
Definieren Sie für jedes Tochterunternehmen: Übergeordnetes Element, Tochtergesellschaft, Beteiligung, Konsolidierungsmethode (Vollkonsolidierung, Equity-Methode oder Quotenkonsolidierung) und Konsolidierungsgruppe.
Bei indirekten und mehrstufigen Beteiligungen definieren Sie die gesamte Kette: Übergeordnetes Element → Zwischenholding → Tochterunternehmen.
Speichern Sie die Beteiligungsstruktur.
Überprüfen Sie den Bericht zur Überprüfung der Beteiligungsstruktur, um sicherzustellen, dass alle Beziehungen und Prozenten korrekt sind.
Hinweis: Die Eigenschaft „Methode“ in der Beteiligungsstruktur ist erforderlich, damit das Feld „Beziehung“ in Regeln für automatische Buchungen und Regeln zur Konzernaufrechnungsbereinigung korrekt funktioniert.
Standard-Geschäftsregeln für die Konsolidierung
Methode |
Wenn man Anwendungen verwenden soll |
Wie das System damit umgeht |
|---|---|---|
Vollkonsolidierung |
Verwenden Sie diese Option, wo die übergeordnete Gesellschaft das Tochterunternehmen kontrolliert – typischerweise durch Stimmrechtsmehrheit, aber die Kontrolle kann auch durch vertragliche Rechte oder die Befugnis zur Ernennung von Board-Mitgliedern bestehen. |
100 % der Salden der Tochterunternehmen werden einbezogen. Anteile anderer Gesellschafter (NCI) werden berechnet als (100 % − Anteil des übergeordneten Elements) × Eigenkapital und Gewinn des Tochterunternehmens. |
Equity-Methode |
Anwendung, wo das übergeordnete Element maßgeblichen Einfluss, aber keine Kontrolle ausübt – typischerweise 20–50 % der Stimmrechte, ein widerlegbarer Indikator. |
Keine Einzelpostenkonsolidierung. Die Beteiligung wird zu Anschaffungskosten bewertet, angepasst um den Anteil des übergeordneten Elements am Jahresüberschuss. |
Quotenkonsolidierung |
Anwendung bei gemeinsam kontrollierten Unternehmen, wo die gemeinsame Kontrolle bestätigt ist. Die Gültigkeit hängt von Ihrem Rechnungslegungsrahmen ab – siehe Ihre regionale Dokumentation. |
Die Beteiligung der übergeordneten Element-Gesellschaft an jedem Posten der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen wird berücksichtigt. |
Überprüfen Sie nach dem Aktualisieren der Beteiligungsstruktur Folgendes:
Report „Überprüfung der Beteiligungsstruktur“ – ob die Beziehungen zwischen den Unternehmen und die Prozentzahlen korrekt sind.
Report „Konsolidierungskreis“ – alle Unternehmen, die im aktuellen Zyklus in den Konsolidierungskreis fallen, sind aufgeführt.