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IFRS-Konfigurationsanforderungen

Hinweis: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in der Dokumentation zum Konsolidierungsrahmen – Konsolidierungseinrichtung.

Vortrag

Konto

HGB-spezifische Regel

Goodwill

Den Restbuchwert (Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen) vortragen – nicht die Bruttoanschaffungskosten.

Negative Goodwill(Unterschiedsbetrag)

Den Restsaldo vortragen; erst dann Release auslösen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 309 Abs. 2 HGB erfüllt sind.

Eigenkapitaldifferenz (§308a)

Kumulierte Umrechnungsdifferenzen aus allen vorangegangenen Perioden vortragen.

Gestaffelte Steuer Latente Steuer (§306)

Den Schlussbestand vortragen; um temporäre Differenzen der laufenden Periode bereinigen.

Anteile anderer Gesellschafter (§ 307)

Den Saldo des Eigenkapitals der Anteile anderer Gesellschafter vortragen; für die laufende Periode den Gewinnanteil und die an die Anteile anderer Gesellschafter ausgezahlten Ausschüttungen vornehmen.

Eigenkapitalkonten

Jede Komponente wird mit ihrem eigenen festen historischen Kurs (§ 308a HGB) vorgetragen – nicht mit dem Eröffnungskurs der aktuellen Periode.

  1. Bevor Sie die Konsolidierungsfunktionen aktivieren, stellen Sie sicher, dass Ihr Blatt die folgenden erforderlichen Feldtypen enthält: Version, Zeit, Konto, Fluss, Organisationseinheit, Datensatz, Konzern (Währung).

  2. Aktivieren Sie die Funktion „Vortrag“ auf der Registerkarte „Aktionen“ im Konsolidierungsblatt.

  3. Fügen Sie bei Bedarf Übersteuerungsregeln hinzu. Mit Übersteuerungsregeln können Sie ein Eröffnungsszenario und die Schlussbestände des Vorjahres festlegen. In diesem Fall werden die Eröffnungssalden des Kontos 33010 aus der Gewinn- und Verlustrechnung von den Konten BP171/172 übernommen.

Account Mapping

Zuordnung-Bereich

HGB-Vorgabe

GKV-Zuordnung (§ 275 Abs. 2)

Kostenarten: Material, Personalkosten, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen.

UKV-Zuordnung (§ 275 Abs. 3)

Separate Hierarchie für die Darstellung der Umsatzkosten; Erfassung von Material- und Personalkosten für die Anhangangaben gemäß § 285 Nr. 8.

Negative Goodwill-Konto

Den Unterschiedsbetrag der Eigenkapital-/Verbindlichkeitsposition nach dem Eigenkapital (§ 301 Abs. 3 HGB) zuordnen.

Anteile anderer Gesellschafter (§307)

Ordnen Sie die „Anteile anderer Gesellschafter“ einer dafür vorgesehenen Eigenkapitalposition in der Konzernbilanz zu.

Eigenkapitaldifferenz (§308a)

Ordnen Sie Umrechnungsdifferenzen der dafür vorgesehenen Eigenkapital-Position nach den Rücklagen zu – nicht einem OCI-Konto.

Latente Steuer (§306)

Ordnen Sie konsolidierungsbedingte Latente Steuern einem separaten Konto zu, das sich von den Latenten Steuern auf Unternehmensebene unterscheidet.

  1. Aktivieren Sie die Funktion „Automatische Zuordnung“ auf der Registerkarte „Aktionen“ im Konsolidierungsblatt. Auswählen Sie die Kennzahlen aus, für die die Regel gelten soll.

  2. Verwenden Sie die Standardregeln für die direkte Zuordnung von Dimension zu Dimension, bei der derselbe Wert auf dieselbe Kennzahl gebucht wird. Standardregeln werden nach den erweiterten Regeln und in der vorgegebenen Reihenfolge ausgeführt.

  3. Verwenden Sie die erweiterten Regeln für eine bestehende, kennzahlenbasierte Zuordnungslogik, bei der die Ausgabe je nach Regelkonfiguration auf eine andere Kennzahl gebucht wird.

Währungsumrechnung – IFRS-Einstellungen

Konto-Typ

Einstellung „RATETYPE“

IAS 21-Regel

Gewinn- und Verlustrechnung / Erträge und Aufwendungen

AVG

IAS 21.39(b) – Durchschnittskurs für den Berichtszeitraum.

Bilanzkonten

ENDE

IAS 21.39(a) – Stichtagskurs zum Bilanzstichtag.

Eigenkapital (Grundkapital, Kapitalrücklagen)

HISTAVG

IAS 21.39(c) – historischer Kurs zum Zeitpunkt der ursprünglichen Transaktion.

FCTR (OCI-Anpassung)

CTR

IAS 21.39(c) – Umrechnungsdifferenz in das sonstige Ergebnis (OCI).

  1. Aktivieren Sie die Funktion „Währungsumrechnung“ auf der Registerkarte „Aktionen“ im Konsolidierungsblatt. Auswählen Sie die Lokalwährungseigenschaft und die anzuwendende Umrechnungsregel. Die Funktion hilft dabei, Eingaben in Landeswährung in die erforderliche Währung für das Berichtswesen umzurechnen. Kontotyp- und Versionstyp-Felder müssen verwaltet werden.

  2. Sie können Kurs- und Betragsüberschreibungen konfigurieren. Beispielsweise können für einige Konten historische Kurse erforderlich sein. Sie können je nach Bedarf zusätzliche Übersteuerungsregeln anlegen.

Währungsumrechnungsregel:

Account FX Rules IFRS (Excel-Datei herunterladen)

Beteiligungsstruktur – IFRS-Einstellungen

Bei der Konsolidierungsbuchhaltung werden die Jahresabschlüsse einer Muttergesellschaft und ihrer Tochterunternehmen zu einem konsolidierten Abschluss zusammengefass. Die verwendete Methode hängt vom Grad der Beteiligung und der Kontrolle ab, die die Muttergesellschaft über das Beteiligungsunternehmen ausübt. Benutzer müssen dieses Eingabeformular für Beteiligungsverhältnisse für die Konsolidierungsfunktionen pflegen.

Methode

IFRS-Bedingung

Lineos-Einstellung

Vollkonsolidierung

Kontrolle gemäß IFRS 10 – Macht + variable Erträge + Einflussmöglichkeit

Methode = Vollkonsolidierung

Equity-Methode

Maßgeblicher Einfluss oder Gemeinschaftsunternehmen (IAS 28 / IFRS 11)

Methode = Equity-Methode

Quotenanteilig (nur bei Gemeinschaftsunternehmen)

Direkte Rechte an Vermögenswerten und Verpflichtungen für Verbindlichkeiten (IFRS 11)

Methode = Quotenkonsolidierung – nur bei gemeinsamen Geschäftsbetrieben, nicht bei Gemeinschaftsunternehmen

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