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HGB-FAQ

Was löst die HGB-Konsolidierungspflicht aus?

Die Verpflichtung ergibt sich aus der Kontrolle gemäß § 290 HGB – wenn ein Mutterunternehmen einen beherrschenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben kann. Die Größengrenzen nach § 293 regeln eine größenabhängige FREISTELLUNG von der Konsolidierungspflicht – sie lösen diese nicht aus.

Was ist die Größenbefreiung nach § 293?

Gemäß § 293 Abs. 1 HGB (Schwellenwerte für 2024) kann ein Mutterunternehmen von der Konsolidierungspflicht befreit sein, wenn die Gruppe an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei von drei Kriterien erfüllt: Bilanzsumme ≤ 30 Mio. €, Umsatz ≤ 60 Mio. € und durchschnittliche Mitarbeiterzahl ≤ 250.

Inwiefern unterscheidet sich die Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach HGB von der nach IFRS?

Nach HGB werden die Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert gemäß einem Zeitplan über seine wirtschaftliche Nutzungsdauer durchgeführt – standardmäßig über 10 Jahre, sofern die Nutzungsdauer nicht zuverlässig geschätzt werden kann. Nach IFRS (IAS 36) werden keine Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen – er wird jährlich auf Wertminderung geprüft.

Was ist die Eigenkapitaldifferenz und warum wird sie nicht im sonstigen Ergebnis (OCI) ausgewiesen?

Die Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung ist die gemäß § 308a HGB entstehende Umrechnungsdifferenz, die dadurch entsteht, dass das Eigenkapital ausländischer Tochterunternehmen zum festen historischen Kurs umgerechnet wird, während Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum aktuellen Stichtagskurs umgerechnet werden. Das HGB kennt keinen Begriff für das OCI – dies ist eine Terminologie der IFRS/US-GAAP. Die Eigenkapitaldifferenz wird im Eigenkapital nach den Rücklagen gebucht.

Ist die Zahlung von Latenten Steuern auf den PPA nach HGB vorgeschrieben?

Ja. Gemäß § 306 HGB müssen Latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen – einschließlich Fair-Value-Step-ups bei PPA – erfasst werden. Die einzige Ausnahme bildet § 306 Satz 3, der die Goodwill- oder Negative Goodwill-Differenz selbst ausnimmt.

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