Einführung in die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in der DACH-Region
Dieser Artikel behandelt die Anforderungen an die Konsolidierung im DACH-Raum. Er ergänzt die Dokumentation zum Konsolidierungs-Framework – lesen Sie zunächst die Framework-Dokumentation, um sich mit den Plattformkonzepten, dem Konsolidierungslebenszyklus und den Konfigurationsverfahren vertraut zu machen.
Dieser Artikel behandelt zwei für DACH-Unternehmen geltende regulatorische Rahmenwerke:
HGB (Handelsgesetzbuch) – für Unternehmen, die einen Konzernabschluss nach deutschen gesetzlichen Anforderungen erstellen.
IFRS – für Unternehmen in der DACH-Region, für die das Berichtswesen nach den International Financial Reporting Standards erforderlich ist oder die sich dafür entscheiden, einschließlich DAX-notierter Unternehmen, die ihre Abschlüsse gemäß der EU-IAS-Verordnung vorlegen.
Abschnitt |
Zweck |
|---|---|
Übersicht über die DACH-Compliance |
Gegenüberstellung von HGB und IFRS in wichtigen Konsolidierungsbereichen |
HGB-Compliance |
HGB-Grundlagen, Konfigurationsanforderungen, Konzernkonsolidierung, FAQ, Fehlerbehebung, Checkliste, Glossar |
IFRS-Konformität |
IFRS-Grundlagen, Konfigurationsanforderungen, Konzernkonsolidierung, FAQ, Fehlerbehebung, Checkliste, Glossar |
HGB und IFRS nutzen denselben Lineos-Konsolidierungslebenszyklus und dieselben Plattformkomponenten. Sie unterscheiden sich darin, wie diese Komponenten konfiguriert werden, um die jeweiligen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.
Bereich |
HGB |
IFRS |
|---|---|---|
Maßgeblicher Standard |
Handelsgesetzbuch (HGB); DRS (Deutsche Rechnungslegungsstandards) |
IASB-Standards in der von der EU übernommenen Fassung (EU-IAS-Verordnung) |
Gilt für |
Alle deutschen Unternehmen, die der Konsolidierungspflicht gemäß § 290 HGB unterliegen |
DAX-notierte Unternehmen; Unternehmen, die gemäß der EU-IAS-Verordnung die Anwendung der IFRS gewählt haben |
Konsolidierungsgrund |
Kontrolle gemäß § 290 HGB – maßgeblicher Einfluss, in der Regel Stimmrechtsmehrheit |
Kontrolle gemäß IFRS 10 – Macht + Anteile an variablen Erträgen + Möglichkeit, die Erträge zu beeinflussen (alle drei Voraussetzungen sind erforderlich) |
Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts |
Planmäßige Abschreibungen über die Nutzungsdauer; standardmäßig 10 Jahre, wenn die Nutzungsdauer nicht zuverlässig schätzbar ist (§ 253 Abs. 3 HGB) |
Nur Impairment – keine planmäßigen Abschreibungen (IAS 36). Jährlicher Impairment Test erforderlich. |
Negative Goodwill / negativer Unterschiedsbetrag |
Unterschiedsbetrag – wird in der Konzernbilanz nach dem Eigenkapital ausgewiesen; eine Erfassung im Ergebnis erfolgt nur unter den Voraussetzungen des § 309 Abs. 2 HGB |
Vorteilhafter Erwerb – sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (IFRS 3.34) |
Quotenkonsolidierung (JVs) |
Gilt gemäß § 310 HGB für gemeinschaftlich geführte Unternehmen |
Für Joint Ventures nicht zulässig – Anwendung der Equity-Methode erforderlich (IFRS 11). Gilt nur für gemeinsame Betriebe. |
Währungsumrechnung – Gewinn- und Verlustrechnung |
Durchschnittskurs – § 308a HGB |
Durchschnittskurs (AVG) – IAS 21.39(b) |
Währungsumrechnung – Bilanz |
Stichtagskurs — § 308a HGB |
Stichtagskurs (END) — IAS 21.39(a) |
Währungsumrechnung – Eigenkapital |
Historischer Kurs — Kurs zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entstehung der einzelnen Eigenkapitalbestandteile; dauerhaft festgelegt. Nicht der Eröffnungskurs. – § 308a HGB |
Historischer Kurs — IAS 21.39(c). Nicht der Eröffnungskurs. |
Währungsumrechnungsrücklage |
Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung – als Buchung im Eigenkapital nach den Rücklagen ausgewiesen. Nicht im sonstigen Ergebnis (OCI). — § 308a HGB |
FCTR (Foreign Currency Translation Reserve) – wird im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst; bei Abgang in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (IAS 21.48) |
Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung |
GKV (Gesamtkostenverfahren) or UKV (Umsatzkostenverfahren) — §275 HGB |
Nach Art oder nach Funktion — Wahlrecht des Unternehmens (IAS 1) |
Vorgeschriebene Abschlüsse |
Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Konzernlagebericht (§ 297, § 315 HGB) |
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis, Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung (IAS 7), Anhang |
Latente Steuern auf den Unternehmenserwerb |
Vorgeschrieben gemäß § 306 HGB – keine Ausnahme außer § 306 Satz 3 (keine Latenten Steuern auf die Differenz zwischen Goodwill und Negative Goodwill selbst) |
Vorgeschrieben gemäß IAS 12 – keine Ausnahme für Goodwill-bezogene Differenzen |
Hinweis: Diese Tabelle bietet einen allgemeinen Vergleich. Detaillierte rahmenspezifische Anforderungen, Paragraphenverweise und Lineos-Konfigurationseinstellungen finden Sie in den folgenden Abschnitten.