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Einführung in die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in der DACH-Region

Dieser Artikel behandelt die Anforderungen an die Konsolidierung im DACH-Raum. Er ergänzt die Dokumentation zum Konsolidierungs-Framework – lesen Sie zunächst die Framework-Dokumentation, um sich mit den Plattformkonzepten, dem Konsolidierungslebenszyklus und den Konfigurationsverfahren vertraut zu machen.

Dieser Artikel behandelt zwei für DACH-Unternehmen geltende regulatorische Rahmenwerke:

  • HGB (Handelsgesetzbuch) – für Unternehmen, die einen Konzernabschluss nach deutschen gesetzlichen Anforderungen erstellen.

  • IFRS – für Unternehmen in der DACH-Region, für die das Berichtswesen nach den International Financial Reporting Standards erforderlich ist oder die sich dafür entscheiden, einschließlich DAX-notierter Unternehmen, die ihre Abschlüsse gemäß der EU-IAS-Verordnung vorlegen.

Abschnitt

Zweck

Übersicht über die DACH-Compliance

Gegenüberstellung von HGB und IFRS in wichtigen Konsolidierungsbereichen

HGB-Compliance

HGB-Grundlagen, Konfigurationsanforderungen, Konzernkonsolidierung, FAQ, Fehlerbehebung, Checkliste, Glossar

IFRS-Konformität

IFRS-Grundlagen, Konfigurationsanforderungen, Konzernkonsolidierung, FAQ, Fehlerbehebung, Checkliste, Glossar

HGB und IFRS nutzen denselben Lineos-Konsolidierungslebenszyklus und dieselben Plattformkomponenten. Sie unterscheiden sich darin, wie diese Komponenten konfiguriert werden, um die jeweiligen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.

Bereich

HGB

IFRS

Maßgeblicher Standard

Handelsgesetzbuch (HGB); DRS (Deutsche Rechnungslegungsstandards)

IASB-Standards in der von der EU übernommenen Fassung (EU-IAS-Verordnung)

Gilt für

Alle deutschen Unternehmen, die der Konsolidierungspflicht gemäß § 290 HGB unterliegen

DAX-notierte Unternehmen; Unternehmen, die gemäß der EU-IAS-Verordnung die Anwendung der IFRS gewählt haben

Konsolidierungsgrund

Kontrolle gemäß § 290 HGB – maßgeblicher Einfluss, in der Regel Stimmrechtsmehrheit

Kontrolle gemäß IFRS 10 – Macht + Anteile an variablen Erträgen + Möglichkeit, die Erträge zu beeinflussen (alle drei Voraussetzungen sind erforderlich)

Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Planmäßige Abschreibungen über die Nutzungsdauer; standardmäßig 10 Jahre, wenn die Nutzungsdauer nicht zuverlässig schätzbar ist (§ 253 Abs. 3 HGB)

Nur Impairment – keine planmäßigen Abschreibungen (IAS 36). Jährlicher Impairment Test erforderlich.

Negative Goodwill / negativer Unterschiedsbetrag

Unterschiedsbetrag – wird in der Konzernbilanz nach dem Eigenkapital ausgewiesen; eine Erfassung im Ergebnis erfolgt nur unter den Voraussetzungen des § 309 Abs. 2 HGB

Vorteilhafter Erwerb – sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (IFRS 3.34)

Quotenkonsolidierung (JVs)

Gilt gemäß § 310 HGB für gemeinschaftlich geführte Unternehmen

Für Joint Ventures nicht zulässig – Anwendung der Equity-Methode erforderlich (IFRS 11). Gilt nur für gemeinsame Betriebe.

Währungsumrechnung – Gewinn- und Verlustrechnung

Durchschnittskurs – § 308a HGB

Durchschnittskurs (AVG) – IAS 21.39(b)

Währungsumrechnung – Bilanz

Stichtagskurs — § 308a HGB

Stichtagskurs (END) — IAS 21.39(a)

Währungsumrechnung – Eigenkapital

Historischer Kurs — Kurs zum Zeitpunkt der ursprünglichen Entstehung der einzelnen Eigenkapitalbestandteile; dauerhaft festgelegt. Nicht der Eröffnungskurs. – § 308a HGB

Historischer Kurs — IAS 21.39(c). Nicht der Eröffnungskurs.

Währungsumrechnungsrücklage

Eigenkapitaldifferenz aus der Währungsumrechnung – als Buchung im Eigenkapital nach den Rücklagen ausgewiesen. Nicht im sonstigen Ergebnis (OCI). — § 308a HGB

FCTR (Foreign Currency Translation Reserve) – wird im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst; bei Abgang in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (IAS 21.48)

Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung

GKV (Gesamtkostenverfahren) or UKV (Umsatzkostenverfahren) — §275 HGB

Nach Art oder nach Funktion — Wahlrecht des Unternehmens (IAS 1)

Vorgeschriebene Abschlüsse

Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel, Konzernlagebericht (§ 297, § 315 HGB)

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis, Eigenkapitalspiegel, Kapitalflussrechnung (IAS 7), Anhang

Latente Steuern auf den Unternehmenserwerb

Vorgeschrieben gemäß § 306 HGB – keine Ausnahme außer § 306 Satz 3 (keine Latenten Steuern auf die Differenz zwischen Goodwill und Negative Goodwill selbst)

Vorgeschrieben gemäß IAS 12 – keine Ausnahme für Goodwill-bezogene Differenzen

Hinweis: Diese Tabelle bietet einen allgemeinen Vergleich. Detaillierte rahmenspezifische Anforderungen, Paragraphenverweise und Lineos-Konfigurationseinstellungen finden Sie in den folgenden Abschnitten.

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