IFRS-FAQ
Inwiefern unterscheidet sich die Behandlung des Geschäfts- oder Firmenwerts nach IFRS vom HGB?
Nach IFRS werden keine Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen – er wird jährlich gemäß IAS 36 auf Impairment geprüft. Nach HGB werden die Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert planmäßig über seine wirtschaftliche Nutzungsdauer vorgenommen, wobei standardmäßig eine Laufzeit von 10 Jahren gilt. IFRS-Unternehmen bilanzieren den Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Impairments; HGB-Unternehmen bilanzieren ihn zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen.
Was geschieht mit dem FCTR, wenn ein ausländisches Tochterunternehmen abgeht?
Der kumulierte FCTR-Saldo dieses Unternehmens wird vom sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert (IAS 21.48). Dies unterscheidet sich vom HGB, wo die Eigenkapitaldifferenz im Eigenkapital verbleibt und nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht wird.
Ist die Quotenkonsolidierung für Joint Ventures nach IFRS zulässig?
Nein. IFRS 11 schreibt für Joint Ventures die Equity-Methode vor. Eine Quotenkonsolidierung ist nur bei gemeinsamen Betrieben zulässig – also bei Vereinbarungen, bei denen die Parteien direkte Rechte an Vermögenswerten und direkte Verpflichtungen für Verbindlichkeiten haben. Nach HGB ist die Quotenkonsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen weiterhin zulässig (§ 310 HGB).
Ist die Zahlung von Latenten Steuern auf den Unternehmenserwerb nach IFRS obligatorisch?
Ja. IAS 12 schreibt die Erfassung latenter Steuern auf alle temporären Differenzen aus dem Unternehmenserwerb vor – unter bestimmten Umständen auch auf solche, die mit dem Geschäfts- oder Firmenwert zusammenhängen. Im Gegensatz zu § 306 Satz 3 HGB gibt es nach IFRS keine spezifische Ausnahme für die Goodwill-Differenz.